zeitlich befristeter Jagderlaubnisschein
Zeitlich befristete Jagderlaubnisscheine, ideal geeignet für einen Urlaubsaufendhalt in Mecklenburg-Vorpommern, ermöglichen die Jagdausübung in einem Forstamt für den Zeitraum von bis zu drei Wochen. Sie werden auf Antrag direkt von den Forstämtern vergeben. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Höhe des Erlaubnisentgeltes bestimmt sich nach der Dauer der Jagderlaubnis und den vorkommenden Schalenwildarten. Die Höhe des Erlaubnisentgeltes bestimmt sich nach der Dauer der Jagderlaubnis und Art des freigegebenen Wildes. Folgende Kategorien sind zu unterscheiden:
Kategorie I Reh-, Muffel- und Schwarzwild
drei Tage 100,- €
eine Woche (bis zu 7 Tage) 200,- €
jede weitere Woche 100,- €
Kategorie II Reh-, Muffel-, Schwarz- sowie Dam- und/oder Rotwild
drei Tage 200,- €
eine Woche (bis zu 7 Tage) 300,- €
jede weitere Woche 100,- €
Alle Entgelte zzgl. geltender Umsatzsteuer
Freigegeben wird dabei im Rahmen des Abschussplanes für den Eigenjagdbezirk weibliches Schalenwild und männliches Schalenwild der Altersklassen 0 und 1 sowie Raub- und Federwild.